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Allgemeine Mietbedingungen - FeWo-Weinstadt

 

1. Vertragsschluss

Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen, wenn der in der Anlage beigefügte Mietvertrag vom Mieter unterschrieben dem Vermieter zugegangen ist. Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

Aus versicherungsrechtlichen Gründen müssen wir die Ferienwohnung pro Tag einmal kontrollieren. Dazu müssen wir sie betreten. Da wir ein Beherbergungsbetrieb sind, gelten dieselben Richtlinien, wie in der Hotellerie. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

 

2. Mietpreis und Nebenkosten

In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser, Bettwäsche, Handtücher und Endreinigung) enthalten. Der komplette Übernachtungspreis ist am Anreisetag in bar zu bezahlen. Es ist auch möglich den Betrag im vorraus auf unser Konto zu überweisen. Die Daten werden ihnen separat übermittelt. Es werden keine Kreditkarten akzeptiert.

Es gelten folgende Stornierungsfristen und Zahlungsbedingungen:

- bis 7 Tage vor Anreise kostenfrei

- vom 4 bis 6 Tag vor Anreise 50% des Angebotspreises

- vom 3 bis 1 Tag vor Anreise 80% des Angebotspreises

- bei Stornierung am Anreisetag 100% des Angebotspreises

 

3. Mietdauer

Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 11.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Danach kann aufgrund der verspäteten Räumung die Ferienwohnung für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 14.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass der Ferienwohnung kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Spülen des Geschirrs und Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer.

 

4. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält (z. Bsp. Rauchen im Haus oder zu den Fenstern hinaus in der FeWo-Weinstadt), dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. Als Beweis ist der Geruch von verbrannten Rauchwaren (Zigaretten, Zigarren, Pfeifentabak, etc.) ausreichend. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen. Bei Missachtung des Rauchverbots wird eine Reinigungspauschale von 300.- Euro in Rechnung gestellt.

 

5. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

 

6. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.

In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.

In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.

Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

Die Benutzung jeglicher Art des Holzofen ist untersagt.

Verlässt der Gast die Wohnung hat er dafür zu sorgen dass die Dachfester fest geschlossen sind. Die übrigen Fenster sind mindestens auf gekippt zu stellen, keinesfalls ganz geöffnet.

Verliert der Gast einen Schlüssel der zum öffnen der FeWo benötigt wird, ist dieser inklusive des Schlosses auf seine Kosten zu ersetzen. Da dieser ein Teil einer Schließanlage vom Haus ist sind alle zugehörigen Schlösser und Schlüssel ebenfalls auf Kosten des Gastes zu wechseln.

Alle Gäste, vornehmlich Monteure, bitten wir, das Haus nicht in Baustellenschuhen zu betreten, da wir Ihnen sonst die zusätzlichen Reinigungskosten in Rechnung stellen müssen. Diese betragen mindestens € 10,-- pro Sonderreinigung. Bitte halten Sie Schuhe zum Wechseln in Ihren Fahrzeugen bereit.

 

6.1. Heizung

Um unseren, für die Weinstadt Verhältnisse, günstigen Ferienwohnungspreis auch in der Zukunft halten zu können, sind wir bei den steigenden Energiepreisen auf Ihre Mithilfe angewiesen. Wir bitten Sie daher, bei Verlassen der Ferienwohnung, alle Stromquellen (außer Kühlschrank) auszuschalten. Während der Heizperiode praktizieren Sie bitte nur 2 – 3 Mal täglich das so genannte Stoß lüften (alle Fenster für 5 Minuten ganz auf). Bitte stellen Sie niemals, während der Heizperiode, Fenster auf Kipp.

Wir bitten Sie auch, die Heizungen während der Heizperiode möglichst nicht über die Stufe 3 – 3,5 hinaus zu drehen (entspricht ca. 21 – 24 Grad Celsius). Sollten Sie nachts nur bei geöffneten Fenstern schlafen können, berechnen wir für den zusätzlichen Energieaufwand pro Schlafraum und Nacht € 5,--. Dies gilt nur für Außentemperaturen unter 5 Grad Celsius

 

7. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).

 

8. Tierhaltung

Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters im Mietvertrag gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.

Hunde dürfen nicht auf die Möbel, wie Sofas, Sessel und Betten. Wir müssen Ihnen sonst eine Sonderreinigung von mindestens € 50,-- in Rechnung stellen. Eine entsprechende Geruchsbildung reicht als Beweismittel aus. Das Gassi führen auf unserem Anwesen ist auch zu unterlassen. Reinigungs- und Sanierungskosten müssen wir Ihnen mit mindestens € 10,-- in Rechnung stellen.

9. Änderungen des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

 

10. Hausordnung

Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert.

Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden.

Musizieren ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.

 

11. Nutzungsvereinbarung über die Nutzung des hausinternen Internetzugangs über WLAN

11.1. Gestattung der unentgeltlichen Mitbenutzung

Der Inhaber betreibt in seinem Beherbergungsbetrieb (BHB) einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes im BHB eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung wird als unentgeltliche Serviceleistung des BHB gewährt und ist jederzeit widerruflich. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.

Der Inhaber ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gasts ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Inhaber behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

11.2. Zugangsdaten

Sämtliche Zugangsdaten (Benutzername sowie Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Gasts bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Inhaber hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

11.3. Hinweise, Gefahren der WLAN-Nutzung

Der Gast wird darauf hingewiesen, dass der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr unverschlüsselt erfolgt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden.

Das WLAN ermöglicht nur den Zugang zum Internet. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Inhaber, insbesondere nicht daraufhin, ob sie Schadsoftware enthalten. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gasts. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangt.

11.4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich.

Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

·         das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen.

·         keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen.

·         die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten.

·         keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten.

·         das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Gast stellt den Inhaber von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen.
Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Inhaber auf diesen Umstand hin.

11.5. Dokumentation der Nutzung

Der Gast verpflichtet sich, jede Nutzung des WLANs unter Angabe von Datum und Dauer der Nutzung in beiliegendem Formblatt zu dokumentieren und diese Dokumentation dem Inhaber bei Abreise zu überlassen.

 

12. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung.

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Stand 02.02.2012

 

Weinstadt

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